Keine Sparübung auf dem Rücken der Jugend!

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Unterschreibe jetzt die Petition an den Bundesrat gegen die gaplante Kürzung der Gelder für ausserschulische Jugendarbeit!

 

 

Das aus dem Boden gestampfte und im Eilverfahren erarbeitete Sparmassnahmenpaket der Expertengruppe des Bundes, dem der Bundesrat mehrheitlich gefolgt ist, enthält eine Kürzung des Kredits des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG) um 10%. Diese Massnahme hätte drastische Konsequenzen auf die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und verheerende Folgen für die nächsten Generationen.

Die Unterzeichnenden dieser Petition erinnern den Bundesrat daran, dass sich der Bund gemäss Art. 41 Abs.1 lit. g der Bundesverfassung einsetzen muss, damit «Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Personen gefördert und in ihrer sozialen, kulturellen und politischen Integration unterstützt werden sowie ihre Gesundheit gefördert wird.»

Die Unterzeichnenden fordern den Bundesrat auf, die Kürzung des KJFG-Kredits aus dem Massnahmenpaket zu streichen.

Pourquoi faut-il agir maintenant ?

Bei der Jugend wird nicht gespart!
In einer Zeit, in der junge Menschen überproportional von psychischen Krankheiten betroffen sind, sich bei Jugendlichen ein erhöhtes Sucht- und Gewaltpotential entwickelt und die Einsamkeit von jungen Menschen stark zunimmt, will der Bundesrat die Gelder für das Kinder- und Jugendförderungsgesetz um 10% kürzen. Die Folgen dieser unüberlegten Sparübung wären verheerend für die Jugend.
 
Die Kürzung bedeutet weniger Freizeitaktivitäten für junge Menschen, weniger non-formales Lernen, weniger Austausch, weniger Kompetenzerwerb und weniger erfahrene Selbstwirksamkeit für junge Menschen. Allein in den Jugendverbänden wäre über eine halbe Million Kinder und Jugendliche davon betroffen. Die Arbeit und das Engagement von Jugendorganisationen geben Kindern und Jugendlichen Halt, Orientierung und Sicherheit. Die Folgen solcher Kürzungen würden nicht nur die Gesundheitskosten ansteigen lassen, sondern auch wichtige Präventions- und Inklusionsarbeit der letzten Jahre zunichtemachen.

Stossende Argumentation
Die Expertengruppe des Bundes begründet die Auswahl mit der Entflechtung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen. Jedoch legt die Schweizerische Bundesverfassung in Art. 41 fest, dass die Kinder- und Jugendpolitik gemeinsame Verantwortung von Bund und Kantonen ist. Zudem machen die Fördergelder, die durch das KJFG an Kantone fliessen, nur einen Kleinstanteil aus. Sollte diese Sparmassnahme im Paket verbleiben, würden Jugendverbände am härtesten getroffen.

 

Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände SAJV

 

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